Benutzerinformationen zur Hüpfburgnutzung
1. Die Nutzung der Hüpfburg ist auf eigene Gefahr.
2. Der Mieter haftet für den Betrieb der Hüpfburg. Er muss seiner Aufsichtspflicht nachkommen.
Eventuelle Schadensersatzansprüche an den Vermieter wegen Personen-oder Sachschäden sind ausgeschlossen.
3. Die Benutzung der Hüpfburg bei Regen, Schnee,Sturm oder starker Feuchtigkeit ist verboten !
4. Die Hüpfburg wird ordnungsgemäß vom Mieter zurückgegeben.
– Die Abgabe erfolgt trocken und sauber
( Bei Abgabe in feuchtem und dreckigen Zustand wird jeweils eine Aufwandsentschädigungspauschale von 50 € erhoben )
5. Eventuelle Schäden sind dem Vermieter unaufgefordert und unverzüglich zu melden.
6. Die vereinbarte Mietdauer muss vom Mieter eingehalten werden.
7. Sollten bei dem Aufbau Mängel festgestellt werden, ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Wir übernehmen keine Haftung für Person-oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Aufbau oder durch unsachgemäße Handhabung während des Betriebes entstehen. Der ausleihende Veranstalter ist für für einen angemessenen Versicherungsschutz selbst verantwortlich. Den Anweisungen des Vermieters während der Warenübergabe ist Folge zu leisten ( Auf- und Abbauanweisungen,Betriebsanweisung,Untergrundanforderungen usw.)
8. Die Hüpfburg ist ordnungsgemäß zu lagern ( trocken )
9.Das Betreten der Hüpfburg mit Schuhen, spitzen Gegenständen sowie Lebensmitteln ist untersagt!